Aktionsbedingungen — Markteinführungsangebot
Stand: 5. Mai 2026. Diese Bedingungen ergänzen die AGB für das laufende Markteinführungsangebot.
1. Veranstalter
Studio Apps Sp. z o.o., ul. Warszawska 40, lok. 2A, 40-008 Katowice, Polen, KRS 0001226501.
2. Angebot
Rabatt von 30 % / 25 % / 20 % auf den regulären Preis der Pakete Starter, Professional und Business gemäß Preisliste auf apartmentsite.at/at/preise. Die genaue Rabatthöhe ergibt sich aus der jeweiligen Angebots-E-Mail. Maximaler Rabatt: 30 %.
3. Zeitlicher Geltungsbereich
Vom 3. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 oder bis zum Erreichen von 50 abgeschlossenen Verträgen, je nachdem, was zuerst eintritt.
4. Persönlicher Geltungsbereich
Pro Kunde einmalig. Kombinierbarkeit mit anderen Aktionen ausgeschlossen. Pro Apartment-Vermietungsbetrieb (gleicher Inhaber, gleiche Marke) gilt das Angebot einmal.
5. Inanspruchnahme
Durch Eingabe des im Angebots-Mail mitgeteilten Promo-Codes im Bestellprozess oder durch direkte Buchung über den im Angebot enthaltenen Link.
6. Preisbasis
Regulärer Preis = €690 (Starter), €1.130 (Professional), €1.990 (Business). Diese Preise sind dauerhaft auf apartmentsite.at/at/preise einsehbar und gelten nach Ende der Markteinführungsphase für mindestens drei Monate ohne weitere Aktion.
7. Verknüpfung mit Portfolio-Einwilligung
Das Markteinführungsangebot kann mit einer Einwilligung zur erweiterten Referenznutzung (§ 12 AGB) verknüpft sein. Die Einwilligung ist freiwillig; ohne Einwilligung steht der reguläre Preis (ohne Markteinführungsrabatt) zur Verfügung. Ein Widerruf der Einwilligung führt nicht zur nachträglichen Erhöhung des gewährten Markteinführungspreises.
8. Stornierung
Bei Stornierung des Auftrags nach Inanspruchnahme entfällt der Anspruch auf den Rabatt. Eine erneute Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Verbraucher-Widerrufsrecht nach § 13 AGB / Widerrufsbelehrung bleibt unberührt.
9. Markteinführungspreis-Charakter (PAngV § 11)
Es handelt sich um ein Markteinführungsangebot im Sinne der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH I ZR 175/14 — „Schlafstadt-Wein"). Die Pflicht zur Angabe einer 30-Tage-Vorpreis-Referenz nach § 11 Preisangabenverordnung (Deutschland) bzw. § 5a Preisauszeichnungsgesetz (Österreich) besteht nicht, da der reguläre Preis erst mit der Markteinführung etabliert wird und vom Anbieter dauerhaft beibehalten werden soll. Eine interne, datierte Preisstrategie liegt vor und wird auf Anfrage einer zuständigen Behörde vorgelegt.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Aktionsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
